Exhumierung und Exhumation

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Exhumierung und Exhumation

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Was ist eine Exhumierung?

Unter einer Exhumierung (auch Exhumation genannt) wird die erneute Freilegung eines Grabes nach der bereits durchgeführten Bestattung verstanden. Da durch eine Exhumierung bzw. Exhumation die sogenannte Totenruhe gestört wird, darf eine Exhumierung bzw. Exhumation nur aus bestimmten Gründen stattfinden. Ebenfalls muss vor der Exhumierung ein Antrag gestellt werden, der wiederum einer entsprechenden Genehmigung bedarf.

Welche Gründe gibt es für eine Exhumierung?

Familiäre Gründe für eine Exhumierung

Der Wohl häufigste Grund für eine Exhumierung ist die Umbettung (Umlegung eines Grabs) und Exhumierung durch Angehörige. Hierbei können die Gründe für die Exhumierung sehr vielfältig sein und von der Zusammenführung von Familiengräbern bis hin zu Wohnortwechseln reichen, die es den Angehörigen nicht mehr ermöglichen würden, die Grabstätte ohne Exhumierung noch regelmäßig zu besuchen.

Friedhofsbedingte Exhumierungen

Da sich die Bodenbeschaffenheit von Friedhöfen ändern kann, ist es nicht unüblich, dass Exhumierungen im Rahmen sogenannter Umbettungen vorgenommen werden müssen.

Exhumierung im Strafverfahren

Nach § 87 Abs. 3 der Strafprozessordnung können Exhumierungen im Rahmen von Strafprozessen gerichtlich angeordnet werden. Dies geschieht meist durch die Anordnung von Richtern oder Staatsanwälten. Meistens werden solche Anordnungen erlassen, wenn der Verdacht besteht, dass die verstorbene Person einem Gewaltverbrechen erlegen ist. Das Ziel der Exhumierung besteht dann in der Beweissicherung.

Kosten einer Exhumierung bei familiären Gründen

Exhumierungen können nur erfolgen, wenn diese beantragt und genehmigt wurden. Dabei gilt grundsätzlich, dass der Antragsteller die Exhumierung bezahlen muss. Die Kosten für Umbettungen können in den Gebührensatzungen der Friedhöfe eingesehen werden.

Kosten einer Exhumierung bei Strafverfahren

Wenn Exhumierungen im Rahmen von Strafverfahren stattfinden, werden die Kosten in der Regel vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft getragen.

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