Todesfall: Was ist zu tun?

Ein Sterbefall in der Familie, bei Angehörigen oder Freunden ist immer eine Herausforderung: Eigentlich möchte man trauern, muss sich aber um Formalitäten kümmern. Unsere Checkliste für den Todesfall hilft Ihnen.

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Was ist im Todesfall zu tun?

Erste Schritte unmittelbar nach dem Tod

Todesfall im eigenen Haus

Verstirbt ein Mensch zuhause und wird von Angehörigen tot aufgefunden, muss unmittelbar nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden. Dieser ist in der Lage den Tod der verstorbenen Person offiziell festzustellen und einen Totenschein an die Angehörigen auszustellen. Der Totenschein stellt ein wichtiges Dokument dar, welches für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt wird. Die Sterbeurkunde kann beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

Todesfall im öffentlichen Raum

Sollte jemand an einem öffentlichen Ort verstorben sein, beispielsweise aufgrund eines plötzlichen Herzinfarktes oder tödlichen Unfalls, muss unmittelbar der Rettungsdienst verständigt werden.

Todesfall im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung

Tritt ein Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, kümmert sich die Einrichtung um organisatorische Angelegenheiten und informiert die Angehörigen über den Todesfall.

Innerhalb von 24h nach dem Todesfall

Um die Bestattung der verstorbenen Person frühzeitig organisieren zu können, sollte innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Todesfall ein Bestatter kontaktiert werden. Qualifizierte Bestatter übernehmen organisatorische Aufgaben und helfen Hinterbliebenen bei zahlreichen Entscheidungen hinsichtlich der Beerdigung und behördlichen Angelegenheiten.

Bei Wunsch kann der Bestatter beispielsweise eine Aufbewahrung des Verstorbenen zuhause organisieren. So wird die Möglichkeit gegeben, die verstorbene Person im vertrauten Umfeld zu verabschieden.

Wie kann mir ein Bestatter beim Todesfall weiterhelfen?

Es ist sinnvoll, einen Bestatter möglichst früh zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen bestmöglichst behilflich sein und beratend zur Seite stehen kann. Ein qualifizierter Bestatter unterstützt Sie z.B. bei folgenden Aufgaben:

  • Die Überführung der verstorbenen Person veranlassen
  • Eine Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Unterstützung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes im Fall von Erd- oder Feuerbestattung
  • Terminvereinbarung mit der Stadt bzw. Kommune und ggf. der Kirchengemeinde für die Organisation der Trauerfeier
  • Organisation von Orgelspiel oder sonstiger musikalischer Umrahmung der Trauerfeierlichkeiten
  • Pfarrer oder mögliche Trauerredner anfragen
  • Das Bestellen von Dekoration für Kirche und Kapelle, Kerzenbeleuchtung, Sarggebinde, Kränzen und Handsträußen
  • Unterstützung bei den Formulierungen und Gestaltungen von Traueranzeigen (Familienanzeige, Nachruf) und bei der Beauftragung der regionalen oder überregionalen Presse
  • Gemeinsam mit Ihnen Anschriften für Trauerbriefe zusammenstellen und Trauerpost versenden
  • Räumlichkeiten in Restaurant oder Gaststätte für den sich an die Beerdigung anschließenden „Trauerkaffee“ reservieren
  • Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse, Lebensversicherung, Sterbekasse
  • Hilfe bei der Abmeldung der Rente bei der Rentenversicherungsanstalt

Was muss ich nach der Bestattung beachten?

Es ist wichtig zu prüfen, ob finanzielle Ansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkassen, Firmen oder Behörden bestehen und diese geltend zu machen. Beim Amtsgericht können Sie einen Erbschein beantragen und das Testament eröffnen lassen. Hierbei kann Ihnen ein Notar hilfreiche Unterstützung bieten. Idealerweise sollten Sie Hilfe von einem Notar oder einem auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Zudem ist es wichtig, Wohnung, Versicherungs- und sonstige laufenden Verträge, Abonnements, Telefon, Internet, Strom, Energie usw. zu kündigen und Ihre zuständige Bank zu informieren. Auch sollten Sie das Auto Ihres Angehörigen abmelden sowie die dazugehörige Kfz-Versicherung kündigen. Als hinterbliebener Partner müssen Sie Ihren Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bei der Rentenversicherungsanstalt anmelden.

In Bezug auf die Grabpflege kann der Steinmetz nach zwei bis vier Wochen mit dem Grabmal und der Einfassung beauftragt werden. Sollte weniger Geld zur Verfügung stehen, kann eine sog. „Grabplatte“ eine preiswerte Alternative zum klassischen Grabstein sein. Eine Grabplatte ist ein liegender Grabstein, ist kleiner und kommt ohne Fundament oder Einfassung aus. Eine Grabplatte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung auch selbst verlegt werden.

Alles auf einen Blick: Checkliste für den Todesfall

Kommt es zum Todesfall, müssen wichtige Angelegenheiten geregelt werden. Genaueres finden Sie in der Checkliste Todesfall:

In den ersten 48 Stunden

Vor der Bestattung

Nach der Bestattung

In den ersten 48 Stunden

Bei einem Todesfall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen kann. Im Alten- oder Pflegeheim übernimmt in der Regel diese die Verständigung des Arztes. Sollte der Arzt nicht bescheinigen können, dass ein natürlicher Tod vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden.

Stellen Sie Wichtige Unterlagen zusammen wie Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde sowie den Totenschein des bereits verstorbenen Partners). Zudem ist es wichtig nach einem Testament, einer Verfügung für den Todesfall oder anderen schriftlich niedergelegten Willenserklärungen für das Lebensende zu suchen.

Folgende Dokumente müssen zur Ausstellung einer Sterbeurkunde  vorgelegt werden:

  • Totenschein,
  • Personalausweis des Verstorbenen,
  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • eine Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil,
  • bei einem schon verstorbenen Ehepartner dessen Sterbeurkunde,
  • bei einem eingetragenen Lebenspartner einen Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft.

Beauftragen Sie schnellstmöglich ein Bestattungsinstitut mit der weiteren Organisation. Hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten ein Institut mit seiner Bestattung beauftragt, ist dieses zu verständigen. Entscheiden Sie sich für eine Bestattungsform unter bestmöglicher Berücksichtigung der Wünsche des Verstorbenen.

Geben Sie, soweit Sie das möchten, Ihren Angehörigen Bescheid und nehmen Sie Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer eigenen Trauer an.

Vor der Bestattung

Nehmen Sie sich Zeit bewusst Abschied von der verstorbenen Person zu nehmen. Auch alle anderen Angehörigen sollten die Möglichkeit dazu bekommen.

Beachten Sie die folgenden Dokumente um die letzten Wünsche des Verstorbenen auch berücksichtigen zu können: 

  • Bestattungsvollmacht 
  • Bestattunsgverfügung 
  • Organspendeausweis 
  • Abschiedsbriefe

Diese Abstimmungen beinhalten: 

  • Bestattungsart 
  • Wahl des Abschieds und der Trauerfeier
  • Wahl des Friedhofs 
  • Datum der Beisetzung 
  • Wahl des Sargs, Urne und der Totenbekleidung
  • Bestellen des Grabschmucks

Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber über den Tod Ihres Angehörigen, falls er noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis war. Checken Sie außerdem den Wohnraum des Verstorbenen, falls diese alleine gewohnt hat und entsorgen Sie verderbliche Lebensmittel und stellen Sie den Strom ab. Falls Haustiere vorhanden sind, kümmern Sie sich um die anschließende Versorgung dieser. 

Nach der Bestattung

Informieren sie Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung. Um folgende Themen sollten Sie sich in der nächsten Zeit kümmern: 

  • Lebens- und Unfallversicherung 
  • Erbschein beantragen 
  • Krankenkassen informieren und Krankenversicherung kündigen 
  • MItgliedschaften kündigen
  • Verträge kündigen und Kündigungsdfristen beachten (Miete, Strom, Internet, Handy, etc.)
  • Bei Mietern: Wohnung kündigen und ausräumen 
  • Bei Eigentümern: Verkauf beauftragen und ausräumen 

Heutzutage hinterlassen die meisten Menschen digitale Spuren oder Accounts auf diversen Portalen. Wenn Sie diese verwalten möchten, und z.B. Social Media Profile deaktivieren wollen, benötigen Sie fast immer die Sterbeurkunde.

Warum ist Trauern wichtig?

Unterstützung bei der Trauer ist wichtig. Gemeinsam trauern hilft.

Trauer ist die natürliche Reaktion auf einen Verlust. Somit ist sie ein Teil vom Abschiednehmen. Jeder trauernde Mensch benötigt Zeit, um das Geschehene zu begreifen und in sein Leben zu integrieren. Es ist somit wichtig, den Trauerprozessen einen natürlichen Raum zu geben.

Wie gestaltet sich ein Trauerprozess?

Trauer ist individuell. Es gibt sicherlich wiederkehrende Muster im Verlauf der Trauer, aber jeder Mensch trauert auf seine eigene Weise. Lösen Sie sich deshalb von der Vorstellung einer fest bestimmten Dauer eines Trauerprozesses oder der Einteilung in Phasen. Es ist wichtig zu wissen, dass auch noch nach Monaten oder Jahren ein Tief erfolgen kann. Im Trauerprozess geht es vornehmlich darum, die Trauer und die Erinnerungen in das Leben zu integrieren und mit dem Verlust leben zu lernen.

Trauert jeder Mensch gleich?

Trauer kann sich so individuell zeigen wie der Mensch selbst ist. Natürlich kann es Ähnlichkeiten geben. Viele trauernde Menschen leiden z.B. unter Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit, Konzentrationsstörungen und Antriebslosigkeit. Andere vergraben sich in Ablenkung. Wieder andere sind kontrolliert. Niemand kann vorhersehen, wie sich ein Verlust auswirkt. Somit ist es wichtig, die Trauer zuzulassen, denn durch Reaktionen wie Weinen, Wut und Schmerz lösen sich die Gefühle und es kann zu einem Fortschritt in der Verarbeitung kommen.

Pflegebedürftigkeit nach Versorgungsart

Wann und von wem sollte ich mir Hilfe holen?

Sollten Sie das Gefühl haben, auch nach Wochen oder Monaten noch nicht in den Alltag zurückkehren zu können oder bemerken, dass Sie nicht in der Lage sind, zu arbeiten, kann es sinnvoll sein, darüber nachzudenken. Dabei könnten Sie den Erstkontakt zu Ihrem behandelnden Arzt, einem vertrauten Menschen oder auch dem Arbeitgeber aufnehmen, um sich Unterstützung zu suchen.

Auch Trauergruppen, Einzelbegleitung oder Selbsthilfegruppen sind im Internet oder über entsprechende Einrichtungen vor Ort zu finden.

Es benötigt nicht jeder trauernde Mensch eine Gruppe oder psychotherapeutische Hilfe, manchen genügt auch ein stabiles, geduldiges Umfeld – sowohl beruflich wie auch privat..

Was muss ich im Erbfall tun?

Mit dem Tod eines Erblassers tritt der Erbfall ein. Zu diesem Zeitpunkt geht das gesamte Vermögen des Verstorbenen auf die gesetzlich oder per Testament bzw. Erbvertrag festgelegten Erben über.

Genaueres finden Sie in unserer Erbschaft Checkliste:

Erbschaft Checkliste

Der Todesfall muss spätestens am Werktag nach dem Eintritt des Todes beim Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist in diesem Fall das Standesamt des Bezirkes, in dem der Sterbefall eingetreten ist.

Die Sterbeurkunde ist im Erbfall ein wichtiges Dokument für die Angehörigen und Erben und wird vom zuständigen Standesamt erstellt. Viele Behörden und Ämter sowie Banken und Versicherungen verlangen eine solche Urkunde, da diese zweifelsfrei den Tod eines Verstorbenen bestätigt. So können Angehörige beispielsweise Kündigungen gegenüber Vermietern oder Versicherungen aussprechen. Sie sollte daher immer in mehreren Ausführungen beantragt werden.

Befand sich der Verstorbene in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, wird die Krankenkasse sowie die Rentenversicherung vom Arbeitgeber über den Tod informiert. Bestand eine Selbstständigkeit oder ein Rentenverhältnis, sind die Angehörigen für die Benachrichtigung von Krankenkasse und Rentenversicherung selbst zuständig. Zudem müssen bestehende Überweisungs- oder Abbuchungsaufträge gekündigt sowie Hausrats-, Kfz- und Haftpflichtversicherungen informiert werden.

Hat der Verstorbene eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen, tritt mit dem Tod der Versicherungsfall ein. In diesem Fall sind Fristen zu beachten. Abhängig von den Versicherungsbedingungen muss der Todesfall binnen 24 bis 72 Stunden schriftlich oder per Telefon angezeigt werden.

Konten und Vollmachten des Verstorbenen sollten umgehend von den Erben überprüft und notfalls widerrufen oder gesperrt werden. Vollmachten erlöschen nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Der Bevollmächtigte darf das Geld jedoch nicht für sich verwenden, da dies Teil des Nachlasses ist. Soll das vorhandene Guthaben auf den Bevollmächtigten übertragen werden, muss dies testamentarisch vom Erblasser festgehalten werden.

Das Nachlassverzeichnis stellt eine Auflistung aller Nachlasswerte und Nachlassverbindlichkeiten dar.

Wohnte der Verstorbene zur Miete, gelten die Erben automatisch als neue Mieter. Das bedeutet, dass die Wohnung im Rahmen des Mietvertrages genutzt werden darf, die Erben dann aber auch zur Weiterzahlung der Miete verpflichtet sind. Besteht daran kein Interesse, können Erben und Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen.

Sterbehilfe

Was ist Sterbehilfe?

Sterbehilfe bezeichnet das Eingreifen in den Sterbeprozess eines anderen Menschen, sofern dieser den ausdrücklichen oder mutmaßlichen Wunsch geäußert hat. Sterbehilfe kann auf unterschiedlichsten Weisen geschehen, beispielsweise durch Verabreichung eines Gifts, das Besorgen tödlicher Medikamente oder das Beenden lebenserhaltender Maßnahmen und Behandlungen. Auch die Rechtsprechung unterscheidet daher verschiedene Arten von Sterbehilfe.

Welche Arten von Sterbehilfe gibt es?

Aktive Sterbehilfe

Im Rahmen der aktiven Sterbehilfe führt eine andere Person den Tod des Patienten herbei. Dabei kann beispielsweise dem Kranken eine Überdosis eines Schmerz- oder Narkosemittels verabreicht werden. Die ausführende Person handelt dabei ausdrücklich nach dem Wunsch des Patienten. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.

Die indirekte und passive Sterbehilfe

Als passive Sterbehilfe ist der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen gemeint. Dazu zählt beispielsweise der Verzicht auf Ernährung, Bluttransfusion oder Beatmung.
Bei der indirekten Sterbehilfe steht das Ziel der Schmerzlinderung im Vordergrund. Wenn der Patient in dem Zusammenhang möglicherweise Medikamente bekommt, die zur Folge haben, dass er früher verstirbt, ist das in Deutschland erlaubt und als indirekte Sterbehilfe eingeordnet.

Assistierter Suizid

Sollte jemand einem sterbewilligen Menschen bei der Selbsttötung assistieren, wird dies als Beihilfe zum Suizid definiert. Suizid ist in Deutschland nicht strafbar, somit theoretisch auch nicht die Unterstützung dabei. Von 2015 bis zum Februar 2020 war die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid jedoch laut § 217 StGB verboten. Als geschäftsmäßig handelnd gelten dabei besonders Sterbehilfevereine. Aber auch Ärzte oder andere Personen, die mehreren Sterbewilligen ihre Hilfe anbieten, machen sich damit strafbar.

Seit Februar 2020 sind Sonderformen der passiven Sterbehilfe in Deutschland wieder erlaubt. Ob es zu neuen rechtlichen Regelungen kommt und wie diese aussehen, ist nicht klar. Der Verein Dignitas und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein gemeinsames Beratungstelefon eingerichtet, bei dem sich Sterbewillige über bestehende Möglichkeiten informieren können.
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, auch wenn der Patient explizit geäußert hat, dass er sterben möchte. Wer trotz des gesetzlichen Verbots aktiv beim Sterben hilft, begeht dabei eine Straftat.

Zudem legt die Musterberufsordnung der Ärzte fest, dass ein Mediziner auch keine Beihilfe zum Suizid leisten darf. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass diese Ordnung nicht von allen Landesärztekammern übernommen wurde. Somit ist die rechtliche Lage unklar. Die Patientenverfügung bietet dabei die Möglichkeit für den Fall vorzusorgen, dass der Patient einmal nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann, etwa weil er im Koma liegt. In der Patientenverfügung kann der Patient festlegen, welche medizinischen Eingriffe er wünscht und welche nicht. Demzufolge müssen sich Ärzte und Angehörige an den Willen des Patienten halten, selbst wenn die Krankheit nicht unbedingt zum Tod führt. Allerdings kann man in einer Patientenverfügung nicht einfordern, dass einem jemand beim Suizid hilft. Dies bleibt weiterhin strafbar.

In welchen Ländern ist Sterbehilfe erlaubt?

In den Niederlanden sind sämtliche Arten der Sterbehilfe straffrei. Der Arzt muss dabei sicherstellen, dass der Patient aus eigenem Willen und nach reiflicher Überlegung sterben möchte.

Zudem muss definitiv festgestellt werden können, dass der Patient keine Aussicht auf Besserung seines Zustandes hat und seine Leiden kaum erträgt. Letztlich muss der Entscheidung einer Sterbehilfe ein zweiter Arzt zustimmen. Ähnliche Regelungen gelten in den benachbarten Ländern Belgien und Luxemburg.
In der Schweiz ist lediglich die aktive Sterbehilfe strafbar. Die indirekte und die passive Sterbehilfe sowie der assistierte Suizid sind erlaubt.

Auch in Österreich sind, wie in Deutschland, unter Umständen die passive und die indirekte Sterbehilfe erlaubt, sofern sie den Wunsch des Sterbenden widerspiegeln. Wie in Deutschland können Patienten ihre Patientenverfügungen verfassen. Diese sind ärztlich bindend. Die aktive Sterbehilfe ist strafbar.

In den USA gibt es keine einheitliche Regelung zur Sterbehilfe, da die einzelnen Bundesstaaten selbst verantwortlich für die entsprechenden Gesetze sind.

Gibt es Hilfsgruppen oder Vereine zur Sterbehilfe?

Beispiele für Sterbehilfe-Vereine stellen die beiden schweizerischen Vereine dar:

Dabei hat DIGNITAS auch einen deutschen Schwester-Verein: DIGNITAS-Deutschland e.V. Dieser legt vor allem den Schwerpunkt auf die Umsetzbarkeit und Einklagbarkeit derPatientenverfügung.

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Brauchen Sie Unterstützung?

Hier sind die wichtigsten Rufnummern für Sie:

Telefonseelsorge Deutschland
0800-1110111
0800-1110222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117
Sterbefallhotline

+49 211 16008-86