Wie funktioniert eine Bestattungsvorsorge?

Wie funktioniert eine Bestattungs-vorsorge?

Eine Bestattung ist so individuell wie das Leben. Ihre Vorsorge sollte das auch sein. CONSUL hilft Ihnen, die passende Vorsorgestrategie zu wählen.

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Bestattungsverfügung: Der letzte Wille

In einer Bestattungsverfügung ist angegeben, auf welchem Weg und in welchem Umfang der Verstorbene bestattet werden möchte. Dabei kann er aus einer Reihe von in Deutschland oder im Ausland möglichen Bestattungsformen wählen.

Diese werden hier für Sie näher beschrieben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, konkrete Wünsche zur Organisation und zum Ablauf einer Trauerfeier zu äußern. Individualisierungen sind hierbei nahezu keine Grenzen gesetzt. Beispielsweise können eigene Wünsche zur Trauermusik, Trauerrednern, Blumenschmuck, Zeitungsanzeigen, etc. unkompliziert festgehalten werden.

Da das Testament einer Person frühestens drei Wochen nach dem Ableben einer Person geöffnet wird, ist es notwendig, die Bestattungsverfügung als separates Dokument zu verfassen. Dieses muss handschriftlich mit Name, Datum und Ort signiert werden und wird am besten an einem mit den Angehörigen abgesprochenem Ort hinterlegt. Nur so ist die Verfügung nach dem Tod rechtzeitig auffindbar. Hierfür bietet sich beispielweiße eine Notfallmappe an, in der auch andere, für den Todesfall relevante Dokumente vorhanden sind (z.B. Geburtsurkunde, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder andere Vollmachten). Wahlweise kann eine Kopie der Bestattungsverfügung auch direkt einer Vertrauensperson überreicht werden.

Sie möchten mehr über qualifizierte Bestatter und die Arbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. erfahren? Dann schauen Sie sich gerne hier um.

Wer früher stirbt, muss trotzdem zahlen

Ob Feuerbestattung im Pappkarton oder traditionell im Eichensarg, ob Seebestattung mit dem Marinechor oder exklusive Flussbestattung auf der Maas – wie auch immer die Bestattung eines Verstorbenen ausgestaltet ist, irgendjemand muss auch dafür bezahlen. Dieser Irgendjemand ist heutzutage entweder der Verstorbene selbst oder dessen Angehörige. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, wie die finanzielle Situation im jungen oder mittleren Alter aussieht. Ob am Lebensende noch ausreichend Budget vorhanden ist, lässt sich mit einer Bestattungsvorsorge einfach regeln.
Durchschnittlich heißt, dass die Bestattungskosten natürlich auch unter 8.000€ liegen können. Nach oben sind finanziell kaum Grenzen gesetzt. Die jeweiligen Positionen hängen wiederum von einer Vielzahl von Faktoren ab und lassen sich zunächst mit ein paar Grundfragen einordnen:
Eigene Wünsche an die Bestattung mit den Angehörigen und der Familie besprechen
  • Möchten Sie eher traditionell oder exklusiv bestattet werden? 
  • Soll eine Trauerfeier stattfinden oder möchten Sie anonym bestattet werden? 
  • Ist eine Grabstelle notwendig bzw. bereits vorhanden? 
  • Wer kümmert sich um die organisatorischen Aufgaben inkl. Abmeldungen, Kündigung von Verträgen oder der Wohnungsauflösung?
Klingt vermeintlich nach wenig Arbeit. Wer einen Todesfall im Familien- oder Freundeskreis miterlebt hat, kennt die emotionale Belastung für die Hinterbliebenen und weiß, wie wertvoll ein qualifizierter Bestatter ist. Beim Verlust eines geliebten Menschen hat man dann doch andere Sorgen als die Kündigung der Rentenversicherung und ist froh, wenn solche Aufgaben von Fachleuten erledigt werden. So bleibt Zeit für die eigene Trauerbewältigung.

Auswahl der finanziellen Vorsorgemöglichkeiten: Treuhandvertrag oder Sterbegeldversicherung

Wer bei der finanziellen Vorsorge für die eigene Bestattung auf Nummer sicher gehen will, hat zwei Optionen zur Auswahl: Ein Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung.

Beim Treuhandvertrag können Sie Ihren geplanten Geldbetrag direkt auf ein Treuhandkonto einzahlen. Ihr Geld wird sicher auf dem Treuhandkonto verwahrt und im Todesfall an den zuständigen Bestatter ausbezahlt. Der Treuhandvertrag kann in jedem Alter abgeschlossen werden und ist z.B. auch vor einem Zugriff des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit geschützt. Wenn die Kosten für Ihre Bestattung nicht das ganze Budget auf deinem Treuhandkonto aufbrauchen, wird der Restbetrag an die Erben ausbezahlt.

Für das Treuhandkonto bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG entstehen Ihnen keine laufenden Kosten. Eine Übersicht finden Sie hier:

Vorteile eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Die Sterbegeldversicherung ist für Sie interessant, wenn Sie z.B. noch sehr jung sind oder den Betrag für Ihre Bestattungsvorsorge nicht auf einmal einzahlen wollen. Mit monatlichen Beiträgen ab 25€ können Sie hier schon vorsorgen. Eine Sterbegeldversicherung verlangt in der Regel keine Gesundheitsprüfung und bezahlt den vollen Betrag nach einer 18- bis 24-monatigen Wartezeit aus. Die wichtigsten Informationen haben wir im folgenden Schaubild noch einmal zusammengefasst.

Vorteile der Sterbegeldversicherung

Mit einer Bestattungsvorsorge entlasten Sie Ihre Angehörigen finanziell. Wenn Sie wirklich Ordnung schaffen möchten, dann sollten Sie Ihre Wünsche und Pläne direkt mit Ihrem Bestatter vor Ort besprechen.

Sie haben Fragen oder sind sich nicht ganz sicher, dann kontaktieren Sie unseren Experten beim Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. oder wenden Sie sich direkt an Ihren Bestatter vor Ort.

Friedhofsvorsorge

Warum gibt es Friedhöfe?

Eine Beisetzung findet in Deutschland zum überwiegenden Teil auf dem Friedhof statt. Grund hierfür ist der sogenannte Friedhofszwang. Dabei schreibt das Bestattungsgesetz vor, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ausnahmen werden hierbei nur bei bestimmten Bestattungsarten gemacht. Ein Beispiel ist die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen auf See beigesetzt wird.

Gibt es unterschiedliche Friedhöfe für unterschiedliche Religionen?

Es gibt sowohl gesonderte Friedhöfe als auch Teilbereiche auf einem Friedhof, die für verschiedene Religionen reserviert sind. So können Verstorbene unterschiedlicher Religionen nach ihren Gebräuchen und Ritualen bestattet werden. Auf einem jüdischen Friedhof ist es beispielsweise nicht vorgesehen, einen Grabplatz ein weiteres Mal zu vergeben sowie einen Grabstein zu entfernen. Bei islamischen Friedhöfen sind in der Regel alle Grabsteine nach Mekka ausgerichtet.

Persönliche Wünsche bei der Bestattung: So findet man den richtigen Bestatter

So vielfältig wie Menschen sind, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten bei einer Bestattung. Der Begriff Bestattung bezieht sich dabei nicht nur auf die sogenannte Beisetzung eines Verstorbenen, z.B. in einem Sarg oder einer Urne, sondern auch auf die weiteren Bestandteile, wie der Überführung oder der Trauerfeier.

Neben Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen ist die Auswahl des passenden Bestatters ein entscheidender Faktor. Bei CONSUL legen wir deshalb großen Wert auf die Qualifikation und Erfahrung eines Bestatters und arbeiten nur mit Bestattungshäusern zusammen, die entsprechende Belege für ihre Expertise vorweisen können. Dies erleichtert Ihnen die Suche nach einem passenden Bestatter.

Der Beruf des Bestatters ist nämlich keineswegs geschützt, wie etwa ein Bäcker oder Schreiner. Viele Menschen glauben immer noch, ein Bestatter müsse nur einfühlsam und verständnisvoll sein. Im Extremfall kann mangelnde Qualifikation zu höchst unerfreulichen Situationen führen. Gestorben wird eben nur einmal im Leben, und so nützt eine negative Erfahrung mit einem Bestattungshaus nur bedingt, ganz abgesehen davon, dass der Verlust eines geliebten Menschen schon schlimm genug ist.

Unser Kooperationspartner, der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., setzt sich seit Jahren für qualitativ hochwertige Standards in der Bestatterbranche ein. Das Markenzeichen des BDB steht dementsprechend für gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bundesausbildungszentrum in Münnerstadt und garantiert verbindliche Zusagen:

Bestattungsbetriebe mit dem Markenzeichen verpflichten sich:

  • die Würde der Verstorbenen zu achten sowie Riten und Brauchtum aller Kulturen, Nationen und Religionen zu respektieren
  • Angehörige sensibel und rücksichtsvoll zu begleiten
  • über die Bestattungskosten transparent zu informieren
  • die übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt und im Interesse der Auftraggeber zu erfüllen
  • absolutes Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen zu wahren
  • jedem eine individuelle Bestattungsregelung zu garantieren
  • Bestattungsvorsorge anzubieten und im Bewusstsein dieser Verantwortung die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen
  • sich und seine Mitarbeiter weiterzubilden und fachliche Qualifikation zu verbessern
Die Qualitätsstandards werden nicht nur versprochen, sondern durch die Festlegung auf die Kollektivmarkensatzung zum Markenzeichen der Bestatter, die Zertifizierung „Fachunternehmen für Bestattungsdienstleistung nach DIN EN 15017 Bestattungsdienstleistungen“ oder auch durch die Erfüllung der Anforderung der DIN EN ISO 9001 verbindlich zugesagt. Die DIN EN ISO 9001 ist der weltweit bekannteste Standard für Managementsysteme und Qualitätskontrolle. Die Einhaltung der Standards wird durch unabhängige Prüfer und regelmäßige interne Kontrollen gewährleistet. Liegen die Voraussetzungen zur Führung des Markenzeichens nicht mehr vor, entzieht der Bundesverband Deutscher Bestatter die Lizenz.

Eines der häufigsten Probleme für Familienangehörige und Hinterbliebene ist die Ungewissheit über den letzten Willen des Verstorbenen bezüglich der Bestattung und Trauerfeier. Vor allem die plötzlich einsetzende Trauer – zumeist kombiniert mit dem immensen Zeitdruck, der unweigerlich bei der Bestattungsplanung entsteht – führt dazu, dass den Wünschen des Verstobenen oft nicht die angemessene Beachtung geschenkt werden kann.

Vor allem im Falle eines unerwarteten Todes haben die Angehörigen oft nur vage oder gar keine Vorstellungen über die Wünsche des Verstorbenen. Die eigene Bestattung ist einfach ein Thema, über welches weder gerne noch häufig gesprochen wird. Eine Bestattungsverfügung schafft genau an dieser Stelle Abhilfe und entlastet deshalb sowohl die Hinterbliebenen als auch den Verfügenden.

Sie können Ihre Bestattungsverfügung auch online erstellen.
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Brauchen Sie Unterstützung?

Hier sind die wichtigsten Rufnummern für Sie:

Telefonseelsorge Deutschland
0800-1110111
0800-1110222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117
Sterbefallhotline

+49 211 16008-86