Verfügungen und Vollmachten

Keine Vorsorge ist eben auch keine Lösung. CONSUL hilft Ihnen, das Thema Verfügungen und Vollmachten schnell und einfach zu erledigen.

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Patientenverfügung

Nur jede siebte Person in Deutschland besitzt eine Patientenverfügung und kann somit sicher sein, dass bei medizinischen Notfällen so gehandelt wird, wie sie es selbst verfügt bzw. entschieden hat

Die übrigen Menschen müssen im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit damit rechnen, dass medizinische Eingriffe ohne die eigene Zustimmung, bzw. im schlimmsten Fall sogar entgegen der eigenen Präferenzen, durchgeführt werden. Vielen Personen ist in diesem Zusammenhang gar nicht bewusst, dass nicht automatisch der Ehepartner oder die eigenen Kinder im Ernstfall über die eigene medizinische Behandlung entscheiden, sondern das Betreuungsgericht.

Deshalb kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung der eigene Willen rechtlich verbindlich festgelegt werden. Somit ist für den Fall der eigenen Kommunikations- und Entscheidungsunfähigkeit bestens vorgesorgt und geregelt, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll.
Konkret bietet die Patientenverfügung die Möglichkeit, bestimmte medizinische Eingriffe und Behandlungen auszuschließen oder explizite Wünsche diesbezüglich festzuhalten. Dabei kann der Verfasser genau bestimmen, ab welchem Zeitpunkt das Dokument in Kraft tritt.
Um den persönlichen Willen also auch im Fall der eigenen Einsichts- und Entscheidungsunfähigkeit zu kommunizieren, muss eine Patientenverfügung im Vorfeld erstellt werden, damit sie im Notfall auch berücksichtigt werden kann. Die behandelnden Ärzte sind dann verpflichtet, diese Willenserklärung zu befolgen.
Solange die Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt wurde, kann sie jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Um die rechtliche Gültigkeit der Verfügung sicherzustellen, drucken Sie das Dokument nach der Erstellung aus und signieren es handschriftlich mit Name, Ort und Datum. Händigen Sie eine Kopie an Ihre Vertrauensperson aus und hinterlegen Sie das Dokument online.
Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, mit den Ärzten und Ihrer Familie zu kommunizieren, können Sie dank einer Patientenverfügung trotzdem sicher sein, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Nicht nur der eigene Seelenfrieden ist somit garantiert, auch Ihre Familie wird durch das Dokument enorm entlastet.

Patientenverfügung zusammengefasst:

Vorsorgevollmacht

Wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, so berät man sich meistens mit den Leuten, die einem am nächsten stehen: dem Partner, den Eltern oder engen Freunden. Denn falls wir plötzlich nicht mehr in der Lage sind, für uns selbst zu sprechen, würden wir diesen Menschen unser Leben anvertrauen. Und trotzdem legen die meisten Menschen in Deutschland in solchen Situationen ihr Leben in die Hände Fremder – ohne es zu wissen.

Was sich wie die Szene aus einem Thriller anhört, ist leider Realität. Viele Menschen glauben, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder automatisch als Vertrauenspersonen im rechtlichen Sinne gelten. Dabei übernimmt im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit – beispielsweise bei schweren Unfällen oder Krankheiten – nicht gleich der Partner die Rolle des gesetzlichen Betreuers, sondern diese wird durch das Betreuungsgericht festgelegt. In manchen Fällen kommt es daher dazu, dass ein Berufsbetreuer Entscheidungen für Sie trifft und nicht Ihre Liebsten.

Eine Vorsorgevollmacht zielt darauf ab, diese Situation zu vermeiden und festzulegen, wer im Ernstfall die eigene Betreuung übernehmen soll. Wenn ein schwerer Unfall oder eine Krankheit dazu führen, dass Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können, z.B. durch Verlust des Bewusstseins, klärt die Vorsorgevollmacht, wer die Verantwortung für den Patienten übernehmen soll. Diese Verantwortung beinhaltet beispielsweise das Verfügen über das persönliche Vermögen, das Abgeben von rechtlich verbindlichen Erklärungen oder das Öffnen von Post.

Durch die direkte Übertragung von Rechten an die bevollmächtigte Person ist die Vorsorgevollmacht einfach zu verfassen und umzusetzen. Anders als bei einer Betreuungsverfügung kann die Vertrauensperson so den Wünschen der entscheidungsunfähigen Person selbstständig nachgehen, ohne dabei von einem Gericht kontrolliert zu werden. Zum Beispiel ist es ohne Vorsorgevollmacht dem behandelnden Arzt nicht einmal erlaubt, Angehörige über den Zustand der Patienten zu informieren. Auch kommen auf die Familie des Patienten keine weiteren Kosten durch eine richterliche Überprüfung der Vertrauensperson zu.
Von größter Wichtigkeit für das Verfassen einer Vorsorgevollmacht ist natürlich das uneingeschränkte Vertrauen gegenüber der bevollmächtigten Person. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall bestmöglich umgesetzt werden können.

Solange eine Vorsorgevollmacht nicht notariell beglaubigt wurde, kann sie jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich jedoch nicht erforderlich, es sei denn die Vertrauensperson soll auch über Immobilien verfügen können. 

Um die rechtliche Gültigkeit der Vollmacht sicherzustellen, drucken Sie das Dokument nach der Erstellung aus und signieren sie es handschriftlich mit Name, Ort und Datum. Händigen Sie eine Kopie an Ihre Vertrauensperson aus und hinterlegen Sie das Dokument online.

Beachten Sie außerdem, dass bei einigen Banken neben der Vorsorgevollmacht auch eine Bankvollmacht benötigt wird, damit die bevollmächtigte Person Zugriff auf die Konten der betroffenen Person bekommt.

Vorsorgevollmacht zusammengefasst:

Betreuungsverfügung

Ist es wegen Krankheit oder Schwäche einer Person nicht mehr möglich, eigene Entscheidungen zu treffen und Erledigungen zu tätigen, ist diese Person auf die Hilfe anderer angewiesen.

Die meisten Menschen wenden sich in solchen Fällen an Familienmitglieder. Alleinstehende Personen stehen jedoch oft vor einem Problem. Eine Betreuungsverfügung ist genau in solchen Situationen eine gute Wahl, denn sie bietet dem Betroffenem die Möglichkeit, dem Betreuungsgericht eine Betreuungsperson vorzuschlagen, die die eigenen Wünsche im Ernstfall durchsetzt.

Grundsätzlich sind Betreuer nicht als Vormund anzusehen und haben auch keine erzieherische Funktion. Im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit – beispielsweise durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall – kann allerdings das Betreuungsgericht zusammen mit einem Arzt bestimmen, dass gewisse Entscheidungen nicht ohne die Einwilligung der betreuenden Person getroffen werden dürfen. Das betrifft zum Beispiel das Öffnen von Post, mietrechtliche Angelegenheiten oder finanzielle Entscheidungen.
In diesem Fall steht die betreuende Person unter der Kontrolle des Gerichts und hat über eventuelle Ausgaben und die durchgeführten Tätigkeiten im Zuge der Betreuung Buch zu führen. In vielen Fällen wählt das Betreuungsgericht automatisch eine Person aus dem Umfeld des Betroffenen aus, wie etwa einen Verwandten. Mit der Betreuungsperson kann dem Gericht aber schon vor dem Ernstfall eine Person vorgeschlagen werden. Das Gericht leistet diesen Empfehlungen zumeist auch Folge. Die Betreuende muss dann in regelmäßigen Abständen über Aufgaben berichten und über Ausgaben Buch führen.
Es besteht aber nicht nur die Möglichkeit, Betreuungspersonen zu benennen, sondern man kann auch explizit Personen ausschließen, von denen man nicht möchte, dass sie als Betreuer fungieren. Wenn z.B. das Vertrauen in die Familie oder einzelne Familienmitglieder nicht besonders hoch ist, kann durch die Betreuungsverfügung festgehalten werden, dass diese Person sich nicht um die eigenen Belange kümmern soll. Hierdurch kann also auch einem potentiellen Missbrauch des Betreuers vorgebeugt werden.
Durch eventuell auftretende Regelungslücken ist es jedoch auch für Menschen, die sich für eine Vorsorgevollmacht entschieden haben, möglicherweise sinnvoll, zusätzlich eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Somit kann sichergestellt werden, dass in jedem Fall die gewünschte Person zur Betreuung festgelegt ist. In diesem Fall sollte man in der Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht die gleiche Person benennen, was natürlich nur unter der Voraussetzung gilt, dass man eine feste Vertrauensperson hat.
Solange sie nicht notariell beglaubigt wurde, kann eine Betreuungsverfügung jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich jedoch gar nicht erforderlich. Um die rechtliche Gültigkeit der Verfügung sicherzustellen, drucken Sie das Dokument nach der Erstellung aus und signieren sie es handschriftlich mit Name, Ort und Datum. Händigen Sie eine Kopie an Ihre Vertrauensperson aus und hinterlegen Sie das Dokument online.

Betreuungsverfügung zusammengefasst:

Sorgerechtsverfügung

Sollte es zum Beispiel durch einen schlimmen Unfall dazu kommen, dass minderjährige Kinder beide Elternteile verlieren, so stellt sich meistens die Frage wer das Sorgerecht übernimmt. Diese Entscheidung wird grundsätzlich vom zuständigen Gericht getroffen, es sei denn die Eltern haben vor dem Tod eine sogenannte Sorgerechtsverfügung erstellt. Im Folgenden klären wir Sie darüber auf, was genau es mit dieser Verfügung auf sich hat und warum es sinnvoll sein kann, eine Sorgerechtverfügung aufzusetzen.

In Deutschland wird beim Todesfall eines Elternteils das volle Sorgerecht automatisch auf das andere Elternteil übertragen. Im Falle des Todes beider Elternteile, ist es jedoch ein wenig komplizierter. Viele Leute gehen davon aus, dass in diesem Fall Verwandte, wie Großeltern oder Tante bzw. Onkel mit der Betreuung der Kinder beauftragt werden. Dies ist aber nicht der Fall. Tatsächlich wird vom Familiengericht ein Vormund benannt, der über das Sorgerecht des Kindes oder der Kinder entscheidet. Nur falls diese älter als 14 Jahre alt sind, haben sie ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Vormundschaft. Dieser vom Gericht bestimmte Vormund übt seine Tätigkeit beruflich aus – das heißt, dass er sich um Kinder verschiedener Eltern gleichzeitig kümmert. Wegen Zeitmangels kommt es daher oft vor, dass der Vormund die Kinder nur einmal im Monat besuchen kann.

Wenn man sicher gehen will, dass im Todesfalle beider Elternteile die Kinder in gute Hände geraten, sollte man daher eine Sorgerechtsverfügung erstellen. In dieser kann man einen Vormund und einen Ersatzvormund bestimmen, der die Betreuung der Kinder übernehmen soll. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Person zu bestimmen, die auf keinen Fall vom Gericht als Vormund der Kinder ausgewählt werden soll. Diesem Wunsch muss das Gericht dann im Notfall Folge leisten und der benannte Vormund wird die Betreuung der Waisen übernehmen.

Wie ist das Sorgerecht bei geschiedenen Eltern geregelt?​

Grundsätzlich gilt auch für Alleinerziehende, dass im Falle des Todes eines Elternteils das überlebende Elternteil das volle Sorgerecht erhält. Allerdings kommt es dann zu einer sogenannten Kindeswohlprüfung in der ermittelt wird, ob das andere Elternteil für eine Übernahme des Sorgerechts in Frage kommt. Sollte das nicht der Fall sein, wird ebenfalls ein Vormund bestellt. Sollte eine alleinerziehende Person nicht wünschen, dass das andere Elternteil das Sorgerecht übernimmt, so muss das in einer Sorgerechtsverfügung begründet niedergeschrieben werden.

Bei der Verfassung einer Sorgerechtsverfügung müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden. So muss das Dokument handschriftlich verfasst und mit Namen, Datum und Ort unterzeichnet werden. Es sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, beispielsweise beim bestimmten Vormund oder bei einem Notar. Die Sorgerechtsverfügung kann jederzeit widerrufen werden.

Organspendeausweis

Warum ist ein Organspendeausweis sinnvoll?​

Was ist ein Organspendeausweis?

Bei einem Organspendeausweis handelt es sich um eine Willenserklärung, die nach Eintreten eines Todesfalls in Kraft tritt. Der Verfasser hat die Möglichkeit, einer Entnahme von Organen und Gewebe entweder zuzustimmen oder abzulehnen. Außerdem hat er die Möglichkeit, nur bestimmte Organe zur Spende bereitzustellen bzw. für eine Spende auszuschließen.

Wie ist die gesetzliche Regelung in Deutschland?

Nach aktueller Gesetzeslage wird man in Deutschland nur Organspender, wenn man seinen Willen diesbezüglich eindeutig festhält. Dabei kann eine Organspende das Leben von Menschen in schwierigen Situationen retten: Pro Tag sterben in Deutschland drei Personen, die durch eine Organtransplantation hätten gerettet werden können.
Unabhängig davon, wie man selbst zur Organspende steht: In jedem Fall sollte der eigene Wille in einem Organspendeausweis festgehalten werden, um Angehörige nach dem eigenen Tod von der Entscheidung über eine mögliche Spende zu entlasten.
Damit eine Organspende möglich ist, muss der Körper nach dem Hirntod übergangsweise weiterhin durchblutet werden. Dies ist nur mittels bestimmter lebenserhaltender Maßnahmen möglich. Werden diese jedoch innerhalb der Patientenverfügung abgelehnt, kommt es zu einem inhaltlichen Widerspruch. Ärzte sind dann angehalten, auf eine Entnahme der Organe zu verzichten. Weitere Widersprüche können auftreten, wenn man sich für ein Ableben zu Hause oder in einem Hospiz entscheidet. Die nötigen medizinischen Voraussetzungen sind hier nicht gegeben und dem Wunsch der Organspende kann nicht nachgegangen werden. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung sollte man daher sichergehen, dass es zu keinen Widersprüchen bzgl. der Entscheidung zur Organspende kommt.

Kann man die Organspende auch in der Patientenverfügung regeln?​

Der Wunsch zur eigenen Organspende kann übrigens genauso in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Hier gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Zunächst sollte die Patientenverfügung zu jederzeit schnellstens für die Familienmitglieder verfügbar sein. Falls eine Organspende möglich ist, muss schnell gehandelt werden. Daher sollte das Dokument auch schnell vorgelegt werden können.

Liegt im Todesfall keine Patientenverfügung und kein Organspendeausweis vor, ziehen die behandelnden Ärzte die Angehörigen zu Rat. Diese haben dann im Sinne der verstorbenen Person zu entscheiden, ob eine Organspende durchgeführt wird.
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Hier sind die wichtigsten Rufnummern für Sie:

Telefonseelsorge Deutschland
0800-1110111
0800-1110222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117
Sterbefallhotline

+49 211 16008-86