Todesfall in der Familie – Was ist zu tun?

Natürlich beschäftigt man sich nur ungern im Alltag mit Fragen rund um den Sterbefall in der Familie. Obwohl der Tod für jeden Menschen gewiss ist, wissen viele nicht, was im Todesfall tatsächlich zu tun ist. Eigentlich sollte Zeit für die Trauer sein, aber es müssen unmittelbar nach dem Tod zahlreiche Formalitäten erledigt werden. Was viele unterschätzen: Die Fristen bei der Benachrichtigung von Versicherungen oder Behörden betragen keine vier Wochen, sondern manchmal nur 24 Stunden.

Wir haben Ihnen einen Überblick erstellt und die wichtigsten Themen zusammengefasst.

Todesfall in den eigenen vier Wänden

Verstirbt ein Mensch zu Hause, so muss umgehend der Hausarzt kontaktiert werden. Dieser stellt den Tod offiziell fest und anschließend den Totenschein aus. Der Totenschein wird für die Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt benötigt. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, so kann auch der ärztliche Notdienst angerufen werden.

Todesfall im Pflegeheim oder im Krankenhaus

Verstirbt ein Mensch in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus, werden die ersten
organisatorischen Angelegenheiten vom Einrichtungspersonal erledigt. Diese kontaktieren den Arzt sowie die Angehörigen der verstorbenen Person.

Übersicht Todesfall: Was ist zu tun?

Achtung: Sollten Sie ein versiegeltes Testament finden, dürfen Sie dieses nicht öffnen.

Wichtige UnterlagenWarum?Wer?
TotenscheinErforderlich für die SterbeurkundeArzt
Organspendeausweis
Personalausweis
Bestattungsvorsorgevertrag
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Krankenversicherungskarte
Versicherungspolicen

Oftmals ist für die Angehörigen nicht klar, ob die verstorbene Person zu Lebzeiten Verfügungen und Vollmachten erstellt hatte. Das kann schnell zu unangenehmen Situationen für die Hinterblieben führen. CONSUL hilft dabei, wichtige Informationen direkt nach dem Todesfall zur Verfügung zu haben. Dies vermeidet Stress bei den Trauernden und Streit unter den Angehörigen.

Was muss innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Sterbefall erledigt werden?

Den passenden Zeitpunkt, um die Angehörigen über den Todesfall zu benachrichtigen, gibt es nicht. Für manche Menschen ist es leichter, unmittelbar nach dem Todesfall die organisatorischen Aufgaben zu erledigen, um den Schock über den Verlust noch etwas verdrängen zu können. Manche Menschen brauchen zunächst Unterstützung dabei und kontaktieren deshalb direkt die engsten Angehörigen.

Sobald der Arzt die Todesursache festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat, sollten die Angehörigen die wichtigsten Dokumente suchen. Normalerweise fragt der Arzt bereits danach, ob ein Organspendeausweis vorliegt. Daneben haben viele Menschen schon zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag mit dem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde werden neben dem Totenschein noch der Personalausweis, die Geburtsurkunde, und je nach
persönlicher Situation des Verstorbenen die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil und die
Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt.

Wer muss die Sterbeurkunde beantragen?

Die Sterbeurkunde wird für die Abmeldung zahlreicher Verträge und Versicherungen vorausgesetzt und muss beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Für die Erstellung einer Sterbeurkunde werden neben dem Totenschein, dem Personalausweis und der Geburtsurkunde verschiedene andere Dokumente benötigt, die wiederum vom Familienstand der verstorbenen Person abhängen (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners). In der Regel sollten 5-10 Exemplare der Sterbeurkunde beantragt werden. Verantwortlich für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt, in dessen Verwaltungsgebiet die Person verstorben ist. Die Anzeige des Todesfalls muss beim Standesamt innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Was ist mit den Versicherungen?

Viele Versicherungen enthalten sehr kurze Abmeldefristen. Deshalb sollten Angehörige möglichst zeitnah prüfen, welche Versicherungen eine verstorbene Person abgeschlossen hatte. Wenn der Tod einer Person zu spät an die Versicherung gemeldet wird, kann der Anspruch der Versicherungsleistung verloren gehen bzw. die Versicherung kann eine Auszahlung verweigern. Bei einer Sterbegeldversicherung oder einer Lebensversicherung kann sich die Versicherungsgesellschaft vorbehalten, die Todesursache selbst prüfen zu lassen. Sterbegeldversicherung oder Lebensversicherung müssen deshalb unmittelbar nach dem Tod eines Versicherungsnehmers informiert werden. Unfallversicherungen haben meist eine Frist von 48 Stunden nach Eintritt des Unfalltodes.

Auch bei den übrigen Versicherungsformen empfiehlt sich eine zeitnahe Information an die
Versicherungsgesellschaft. Eine Haftpflichtversicherung endet beispielsweise automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der Abmeldung der Krankenversicherung müssen die Angehörigen in der Regel auch die Versichertenkarte der verstorbenen Person an die Krankenversicherung zurückschicken.

Wann bekommt man Sonderurlaub?

Je nach persönlicher Situation muss der Arbeitgeber der verstorbenen Person auch informiert werden. Beim Tod von nahen Verwandten (Geschwister, Eltern, Kinder usw.) haben viele Arbeitnehmer auch selbst Anspruch auf Sonderurlaub. Dies sollte im Ernstfall direkt mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

Unser Fazit: Trauer und Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen entbinden die Angehörigen nicht von der Pflicht, sich um die organisatorischen Aufgaben zu kümmern. Neben der Bestattungspflicht müssen auch zahlreiche Fristen bei Behörden und  Versicherungen beachtet werden.

CONSUL hilft Angehörigen dabei, rechtzeitig alle Unterlagen griffbereit zu haben. Entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen!

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