Was bedeutet Bestattungs-pflicht?

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Was ist eine Bestattungspflicht?

Bestattungspflicht bedeutet, dass nach dem Ableben einer Person die Pflicht besteht, den Leichnam der verstorbenen Person ordnungsgemäß zu bestatten. Diese Bestattungspflicht beruht auf der gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorgepflicht. Genau genommen regelt die Bestattungspflicht, welche Personen für die Bestattung zuständig sind. Den gesetzlichen Vorgaben zu Folge sind die nächsten Angehörigen (z.B. Ehegatten, Kinder, nahe Verwandte) verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern.

Wer muss die Bestattung bezahlen? Was ist eine Kostentragungspflicht?

Die sogenannte Kostentragungspflicht regelt gesetzlich, dass Erben oder unterhaltspflichtige Personen für die Bestattungskosten aufkommen müssen. Dies ist im deutschen Erbrecht geregelt. Es ist vorgesehen, dass die betroffenen Personen das Erbe nutzen, um die Bestattungskosten zu decken, auch wenn dies z.B. bedeuten kann, dass dadurch das Erbe vollständig aufgebraucht wird.

Die Angehörigen können aber entlastet oder vollständig entbunden werden, wenn sich die verstorbene Person selbst zu Lebzeiten, z.B. durch eine Sterbegeldversicherung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag, um die eigene Bestattung gekümmert hat.

Was hat die Kostentragungspflicht mit der Bestattungspflicht zu tun?

Dass bestimmte Personen bestattungspflichtig sind, bedeutet nicht automatisch, dass sie auch kostentragungspflichtig sind. Die Bestattungspflicht regelt nämlich grundsätzlich nur, welche Personen für die Beerdigung sorgen müssen. Die Kostentragungspflicht hingegen regelt, wer für die Kosten einer Beisetzung aufkommen muss. Da die Kostentragungspflicht nicht durch die Bestattungsgesetze der Bundesländer geregelt wird, sondern durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist eindeutig geregelt, dass Erben des Erblassers für die Bestattungskosten aufkommen müssen. Ausnahmen kann es aber geben, wenn die Kosten nicht beglichen werden können und gleichzeitig nicht durch das Erbe abgedeckt werden können.

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