Schlichtungsstelle

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu der Schlichtungsstelle

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Was passiert, wenn man mit den Leistungen eines Bestattungsinstitutes unzufrieden ist?

Manchmal kommt es vor, dass Angehörige mit den Leistungen eines Bestattungsinstituts nicht zufrieden sind. Dies kann z.B. fehlerhafte Traueranzeigen, vermeintlich nicht erbrachte Leistungen oder unklare Rechnungsstellungen betreffen. Da solche Unstimmigkeiten in den meisten Fällen relativ leicht zu klären sind, hat das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. für solche Fälle eine Schlichtungsstelle gegründet. Das Ziel dieser Schlichtungsstelle ist es, dass nicht jede Unstimmigkeit direkt zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Daher hat die Schlichtungsstelle ein unabhängiges Gremium eingerichtet. Die Schlichtungsstelle agiert kostenlos und kann bei Streitfällen zwischen Angehörigen und Bestattern bzw. Bestattungsinstituten vermitteln.

Ablauf Schlichtungsverfahren

Ein Schlichtungsverfahren stellt eine Option dar, die in vielen Fällen schneller und unkomplizierter zu einer Lösung führt als ein Gerichtsprozess. Sie sollte daher als erste Option gewählt werden, weil der Rechtsweg – sollte es nicht zu dem gewünschten Ergebnis kommen – den Parteien dennoch offensteht. Wenn die Schlichtungsstelle kontaktiert wird und sich einem Fall annimmt, müssen sich zunächst die Kunden bzw. Angehörigen und der Bestatter schriftlich zu der Beanstandung äußern. Wenn nötig können auch Gutachten von vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammern hinzugezogen werden.

Kontakt zur Schlichtungsstelle aufnehmen

Christian Jäger

Assessor jur.

Cecilienallee 5

40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 16008-10

Fax: +49 211 16008-61

E-Mail: [email protected]

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