Verfügungen und Vollmachten
Keine Vorsorge ist eben auch keine Lösung. CONSUL hilft Ihnen, das Thema Verfügungen und Vollmachten schnell und einfach zu erledigen.
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Patientenverfügung
Nur jede siebte Person in Deutschland besitzt eine Patientenverfügung und kann somit sicher sein, dass bei medizinischen Notfällen so gehandelt wird, wie sie es selbst verfügt bzw. entschieden hat
Die übrigen Menschen müssen im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit damit rechnen, dass medizinische Eingriffe ohne die eigene Zustimmung, bzw. im schlimmsten Fall sogar entgegen der eigenen Präferenzen, durchgeführt werden. Vielen Personen ist in diesem Zusammenhang gar nicht bewusst, dass nicht automatisch der Ehepartner oder die eigenen Kinder im Ernstfall über die eigene medizinische Behandlung entscheiden, sondern das Betreuungsgericht.
Patientenverfügung zusammengefasst:
- Ohne Patientenverfügung können medizinische Entscheidungen entgegen der eigenen Präferenzen getroffen werden
- Eine Patientenverfügung ermöglicht es, den eigenen Willen rechtlich verbindlich festzulegen
- Die Verfügung schließt bestimmte medizinische Eingriffe aus oder hält explizite Wünsche fest
- Die behandelnden Ärzte müssen die Willenserklärung befolgen
- Die Patientenverfügung besteht aus drei Teilen: Beschreibung der Situationen, in denen sie in Kraft treten soll; Festlegung von medizinischen Wünschen und Ablehnungen; Festlegung einer Vertrauensperson
- Die Verfügung kann formlos und schriftlich widerrufen werden, muss aber handschriftlich signiert und hinterlegt werden, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen
Vorsorgevollmacht
Wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, so berät man sich meistens mit den Leuten, die einem am nächsten stehen: dem Partner, den Eltern oder engen Freunden. Denn falls wir plötzlich nicht mehr in der Lage sind, für uns selbst zu sprechen, würden wir diesen Menschen unser Leben anvertrauen. Und trotzdem legen die meisten Menschen in Deutschland in solchen Situationen ihr Leben in die Hände Fremder – ohne es zu wissen.
Was sich wie die Szene aus einem Thriller anhört, ist leider Realität. Viele Menschen glauben, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder automatisch als Vertrauenspersonen im rechtlichen Sinne gelten. Dabei übernimmt im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit – beispielsweise bei schweren Unfällen oder Krankheiten – nicht gleich der Partner die Rolle des gesetzlichen Betreuers, sondern diese wird durch das Betreuungsgericht festgelegt. In manchen Fällen kommt es daher dazu, dass ein Berufsbetreuer Entscheidungen für Sie trifft und nicht Ihre Liebsten.
Eine Vorsorgevollmacht zielt darauf ab, diese Situation zu vermeiden und festzulegen, wer im Ernstfall die eigene Betreuung übernehmen soll. Wenn ein schwerer Unfall oder eine Krankheit dazu führen, dass Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können, z.B. durch Verlust des Bewusstseins, klärt die Vorsorgevollmacht, wer die Verantwortung für den Patienten übernehmen soll. Diese Verantwortung beinhaltet beispielsweise das Verfügen über das persönliche Vermögen, das Abgeben von rechtlich verbindlichen Erklärungen oder das Öffnen von Post.
Solange eine Vorsorgevollmacht nicht notariell beglaubigt wurde, kann sie jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich jedoch nicht erforderlich, es sei denn die Vertrauensperson soll auch über Immobilien verfügen können.
Um die rechtliche Gültigkeit der Vollmacht sicherzustellen, drucken Sie das Dokument nach der Erstellung aus und signieren sie es handschriftlich mit Name, Ort und Datum. Händigen Sie eine Kopie an Ihre Vertrauensperson aus und hinterlegen Sie das Dokument online.
Beachten Sie außerdem, dass bei einigen Banken neben der Vorsorgevollmacht auch eine Bankvollmacht benötigt wird, damit die bevollmächtigte Person Zugriff auf die Konten der betroffenen Person bekommt.
Vorsorgevollmacht zusammengefasst:
- Im Falle von Entscheidungsunfähigkeit wird der gesetzliche Betreuer durch das Betreuungsgericht festgelegt
- Eine Vorsorgevollmacht kann festlegen, wer die eigene Betreuung übernimmt
- Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, dass die Vertrauensperson selbstständig handeln kann, ohne von einem Gericht kontrolliert zu werden
- Eine notarielle Beglaubigung ist nicht immer erforderlich, aber eine Bankvollmacht ist nötig, wenn die bevollmächtigte Person Zugriff auf Konten bekommen soll
- Um rechtlich gültig zu sein, muss das Dokument handschriftlich signiert sein. Am besten wird es dann der Vertrauensperson ausgehändigt und online hinterlegt.
Betreuungsverfügung
Ist es wegen Krankheit oder Schwäche einer Person nicht mehr möglich, eigene Entscheidungen zu treffen und Erledigungen zu tätigen, ist diese Person auf die Hilfe anderer angewiesen.
Die meisten Menschen wenden sich in solchen Fällen an Familienmitglieder. Alleinstehende Personen stehen jedoch oft vor einem Problem. Eine Betreuungsverfügung ist genau in solchen Situationen eine gute Wahl, denn sie bietet dem Betroffenem die Möglichkeit, dem Betreuungsgericht eine Betreuungsperson vorzuschlagen, die die eigenen Wünsche im Ernstfall durchsetzt.
Betreuungsverfügung zusammengefasst:
- Eine Person kann Betreuungspersonen benennen und auch explizit Personen ausschließen, von denen man nicht möchte, dass sie als Betreuer*in fungieren.
- Betreuende sind nicht als Vormund anzusehen und müssen über Ausgaben und Tätigkeiten im Zuge der Betreuung Buch führen.
- Es kann sinnvoll sein, zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung zu erstellen, um Regelungslücken zu vermeiden.
- Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden, sofern sie nicht notariell beglaubigt wurde,
- Um rechtlich gültig zu sein, drucken Sie das Dokument aus, signieren Sie es handschriftlich und hinterlegen Sie es mit Ihrer Vertrauensperson und online.
Sorgerechtsverfügung
Sollte es zum Beispiel durch einen schlimmen Unfall dazu kommen, dass minderjährige Kinder beide Elternteile verlieren, so stellt sich meistens die Frage wer das Sorgerecht übernimmt. Diese Entscheidung wird grundsätzlich vom zuständigen Gericht getroffen, es sei denn die Eltern haben vor dem Tod eine sogenannte Sorgerechtsverfügung erstellt. Im Folgenden klären wir Sie darüber auf, was genau es mit dieser Verfügung auf sich hat und warum es sinnvoll sein kann, eine Sorgerechtverfügung aufzusetzen.
Wenn man sicher gehen will, dass im Todesfalle beider Elternteile die Kinder in gute Hände geraten, sollte man daher eine Sorgerechtsverfügung erstellen. In dieser kann man einen Vormund und einen Ersatzvormund bestimmen, der die Betreuung der Kinder übernehmen soll. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Person zu bestimmen, die auf keinen Fall vom Gericht als Vormund der Kinder ausgewählt werden soll. Diesem Wunsch muss das Gericht dann im Notfall Folge leisten und der benannte Vormund wird die Betreuung der Waisen übernehmen.
Wie ist das Sorgerecht bei geschiedenen Eltern geregelt?
Grundsätzlich gilt auch für Alleinerziehende, dass im Falle des Todes eines Elternteils das überlebende Elternteil das volle Sorgerecht erhält. Allerdings kommt es dann zu einer sogenannten Kindeswohlprüfung in der ermittelt wird, ob das andere Elternteil für eine Übernahme des Sorgerechts in Frage kommt. Sollte das nicht der Fall sein, wird ebenfalls ein Vormund bestellt. Sollte eine alleinerziehende Person nicht wünschen, dass das andere Elternteil das Sorgerecht übernimmt, so muss das in einer Sorgerechtsverfügung begründet niedergeschrieben werden.
Organspendeausweis
Warum ist ein Organspendeausweis sinnvoll?
Was ist ein Organspendeausweis?
Bei einem Organspendeausweis handelt es sich um eine Willenserklärung, die nach Eintreten eines Todesfalls in Kraft tritt. Der Verfasser hat die Möglichkeit, einer Entnahme von Organen und Gewebe entweder zuzustimmen oder abzulehnen. Außerdem hat er die Möglichkeit, nur bestimmte Organe zur Spende bereitzustellen bzw. für eine Spende auszuschließen.
Wie ist die gesetzliche Regelung in Deutschland?
Kann man die Organspende auch in der Patientenverfügung regeln?
Der Wunsch zur eigenen Organspende kann übrigens genauso in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Hier gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Zunächst sollte die Patientenverfügung zu jederzeit schnellstens für die Familienmitglieder verfügbar sein. Falls eine Organspende möglich ist, muss schnell gehandelt werden. Daher sollte das Dokument auch schnell vorgelegt werden können.